Halber Steuersatz
Der halbe Steuersatz, findet in mehreren Bereichen Anwendung. Wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter aus einem Unternehmen ausscheidet, kann er eine Geldentschädigung bekommen. Das ist der Fall, wenn das Unternehmen nicht möchte, dass der Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit bei einem konkurrierenden Unternehmen tätig wird. Diese Entschädigung, muss nur mit dem halben Steuersatz, versteuert werden.
Unternehmer, die ihren Betrieb veräußern, weil sie zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder des Alters wegen nicht mehr in der Lage sind, diesen weiter zu führen, wurde vom Finanzgericht ebenfalls ein halber Steuersatz zugesprochen. Für die Unternehmer bedeutet der Veräußerungsgewinn meisten die Altersvorsorge, die durch den vollen Steuersatz erheblich gekürzt würde. Da es oftmals an Nachfolgern mangelt, bleibt vielen Unternehmern nur noch die Möglichkeit ihr Unternehmen zu verkaufen. Ein halber Steuersatz, kann allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn der Unternehmer berufsunfähig oder über 55 Jahre alt ist.
Auch der Verkauf von einem Mitunternehmeranteil, wird nach dem Abzug vom Steuerfreibetrag nur mit dem halben Steuersatz versteuert. Der Mitunternehmer, muss allerdings entweder dauerhaft berufsunfähig sein oder das 55. Lebensjahr vollendet haben um den Vorteil vom halben Steuersatz in Anspruch zu nehmen.

