Hartz 4
Alle bedürftigen Personen, die arbeitsuchend gemeldet sind, bekommen Hartz 4, wenn es ihnen nicht möglich ist ihren Lebensunterhalt aus ihren Ersparnissen zu bestreiten. Früher gab es die Arbeitslosen- und Sozialhilfe, diese wurde ab Januar 2005 zu Hartz 4 zusammengelegt.
Wer Geld gespart hat, eine Lebensversicherung oder Kapitalanlagen hat, muss mit diesem Geld, bis zu einem bestimmten Betrag, seinen Lebensunterhalt bestreiten. Erst wenn das eigene Geld aufgebraucht wurde, haben diese Personen Anspruch auf Hartz 4.
Jeder Hartz 4 Empfänger hat die Möglichkeit einen anrechnungsfreien Betrag von zum Hartz 4 dazu zu verdienen. Die Leistung, die nach Hartz 4 bezahlt wird, richtet sich nicht mehr wie früher, nach dem vorherigen Einkommen, sondern nach dem Bedarf der Bedürftigen. Für jedes Familienmitglied wird ein Regelsatz bezahlt, der ausreichen muss um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Für Kinder unter 12 Jahren, wird ein geringerer Regelsatz bezahlt.
Von diesem Geld muss alles bezahlt werden, von der Kleidung über die Schulbücher bis hin zu der neuen Waschmaschine.
Hartz 4 Empfänger müssen jede Arbeit annehmen und auch in anderen, als den erlernten Berufen arbeiten. Sie müssen auch ein niedrigeres Gehalt akzeptieren, da ihnen sonst die Leistung gekürzt wird.

