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Hypothek

Eine Hypothek, wird im Grundbuch eingetragen. Wer Wohneigentum erwirbt und dazu bei einer Bank das benötigte Baugeld, als Darlehen aufnimmt, muss die Hypothek im Grundbuch eintragen lassen. Die Hypothek dient der geldgebenden Bank als Sicherheit.
Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das auf ein Grundstück, Gebäude oder das Erbbaurecht, besteht.

Die Eintragung der Hypothek, ins Grundbuch, wird von einem Notar veranlasst, sobald der Kaufvertrag unterschrieben wurde. Solange das Baudarlehen an die Bank zurückbezahlt wird, hat die Bank das Recht auf den Eintrag der Hypothek. Wenn das Darlehen bezahlt wurde, kann die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht werden. Bei einer Umfinanzierung, geht die Hypothek auf den neuen Gläubiger über, der dann anstelle des vorherigen Gläubigers eingetragen wird.

Der Gläubiger, in der Regel ein Finanzinstitut, kann das Grundstück oder Gebäude versteigern lassen, wenn die Rückzahlung, vom Schuldner, nicht mehr geleistet wird. Die Bank, macht in diesem Fall von ihrem Recht aus der Hypothek Gebrauch, um wieder in den Besitz des Geldes zu kommen. Wenn das Geld aus der Versteigerung genug ist um die restliche Schuld aus der Hypothek zu beglichen, bekommt der Schuldner die Summe, die darüber hinausgeht. Sollte die Summe nicht ausreichen, hat er kein Haus oder Grundstück mehr und trotzdem noch Schulden.