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Immobilien

Als Immobilien, werden im juristischen Sprachgebrauch unbewegliche Güter bezeichnet. Dazu zählen neben Gebäuden auch unbebaute Grundstücke. Wenn ein Grundstück bebaut ist, wird das Grundstück mitsamt dem Gebäude als Immobilie bezeichnet. Immobilien sind Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Villen oder große Geschäftsgebäude. Ein Fabrikgebäude wird ebenfalls als Immobilie bezeichnet.

Eine Immobilie stellt einen unvergänglichen Wert da, der selbst durch Krisen an der Börse nicht verloren geht. Im Vergleich mit Personen ohne Immobilien sind die Immobilienbesitzer bei der Kreditaufnahme im Vorteil, denn ihre Immobilie bietet der Bank Sicherheit.

Bevor man allerdings zum Eigentümer einer Immobilie wird, muss der Kaufvertrag bei einem Notar beurkundet werden. Mit dem, durch einen Notar beurkundeten Kaufvertrag, kann man sich anschließend im Grundbuch, als Eigentümer eintragen lassen. Die Darlehen, die zum Erweb einer Immobilie aufgenommen werden, kann das geldgebende Institut im Grundbuch eintragen lassen. Das ist wichtig, wenn die Immobilie verkauft wird und das Darlehen noch nicht zurückbezahlt wurde. Anhand des Grundbucheintrags kann das jeweilige Kreditinstitut seine Forderungen geltend machen.

Immobilien sind auch eine gute Altersvorsorge. Wenn die Immobilie bis zum Rentenbeginn bezahlt ist, kann man die gesparte Miete als zweite Rente ansehen.
Die Immobilie ist eine wertbeständige Kapitalanlage, der keine Aktien, Investmentfonds, Zertifikate usw. das Wasser reichen können.