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Insolvenzplan

Bevor die Insolvenz eingeleitet wird, kann der Unternehmer einen Insolvenzplan mit Unternehmenserhaltenden Maßnahmen erstellen lassen. Dieser Plan sollte mit den Gläubigern abgestimmt werden. Dieser Plan, kann dem Gericht bereits bei der Stellung vom Insolvenzantrag vorgelegt werden.
Wenn der Unternehmer diesen Insolvenzplan nicht erstellen lässt, übernimmt diese Aufgabe der Insolvenzverwalter, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Der Insolvenzplan enthält einen Bericht über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und eine Übersicht, über eventuell vorhandenes Vermögen. Die gesellschaftlichen Verhältnisse, sowie eine Analyse der Ursache für die Insolvenz, sind ebenfalls im Insolvenzplan enthalten.
Das Sanierungskonzept wird ebenfalls genau beschrieben. Es kann entweder die Sanierung eines Unternehmens sein, dass bei erwirtschaftetem Gewinn, die Zahlungen an die Gläubiger vorsieht oder die Liquidation eines Unternehmens, bei dem der Erlös an die Gläubiger verteilt wird.

Ein Insolvenzplan kann aber auch die übertragene Sanierung vorsehen, bei dem das Unternehmen an einen dritten verkauft wird und der Erlös aus dem Verkauf, an die Gläubiger ausbezahlt wird.
Der Insolvenzplan gibt dem Gericht Auskunft über die bereits eingeleiteten Maßnahmen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Verhandlungen mit den Lieferanten, Kündigung von Personal usw.