Jahreseinkommen
Zum Brutto Jahresgehalt, zählen alle Zahlungen, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, während eines Kalenderjahres bekommt.
Neben dem monatlichen Bruttolohn, gehören auch das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und alle anderen Geldwerten Vorteile, zum Brutto Jahreseinkommen.
Das Brutto Jahreseinkommen, hat eine große Bedeutung für die Einkommenssteuer. Erst durch das Brutto Jahreseinkommen, kann die tatsächlich zu bezahlende Einkommenssteuer ausgerechnet werden. Das ist auch der Grund, warum jeder Arbeitnehmer am Ende eines Kalenderjahres von seinem Arbeitgeber eine Jahreseinkommensbescheinigung erhält. Diese Bescheinigung enthält alle Daten, die für die Einkommenssteuererklärung wichtig sind und angegeben werden müssen. Neben dem Brutto Jahreseinkommen, sind die jährlichen Zahlungen für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrags ermittelt. Die Zahlungen die an die Rentenkasse, Krankenkasse, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vorgenommen wurden, sind ebenfalls auf der Einkommensbescheinigung zu finden.
Diese Daten müssen bei der Steuererklärung angegeben werden und wer in einem Kalenderjahr zu viel bezahlt hat, bekommt diese Summe vom Finanzamt zurück. Falls zu wenig berechnet wurde, kann das Finanzamt eine Nachzahlung der Steuern fordern.
Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann sich privat Krankenversichern, wenn das Brutto Jahreseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Wenn das Brutto Jahreseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze unterschreitet, besteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

