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Jugendamt

In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es ein Jugendamt. So schreibt es das Kinder- und Jugendhilfegesetz vor. Die Aufgabe der Jugendämter, ist Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, die ihr Wohl beeinträchtigen.

Die Leistungen eines Jugendamtes, besteht zum Beispiel aus der Förderung von Kindern und Jugendlichen in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestätten. Außerdem fördern sie die Jugendarbeit und die Erziehung in den Familien. Familien werden bei Problemen mit den Kindern und Jugendlichen vom Jugendamt beratend unterstützt. Außerdem berät es bei Fragen zu Adoptionen, beim Sorgerecht und Umgangsrecht sowie bei Streitigkeiten über den Unterhalt.

Wenn es die Umstände erfordern, kann das Jugendamt den Eltern die Kinder entziehen und in die eigene Obhut nehmen. Dies geschieht meistens durch die Entscheidung vom Familiengericht, wenn die Eltern für ihre Kinder nicht ausreichend sorgen können oder zu einer Gefahr für die Kinder werden.
Jugendliche, können das Jugendamt auch selbst um dessen Obhut bitten, wenn es stichhaltige Gründe dafür gibt, dass sie besser nicht mehr in ihrer Familie leben.

Das Jugendamt darf nur dann einschreiten, wenn es den Kindern und Jugendlichen, in ihren Familien, wirklich nicht gut geht und es zum Wohl des Kindes besser ist, wenn es in Obhut des Jugendamtes kommt.