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Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer, wird auf Kapitalerträge im Inland erhoben. Es handelt sich dabei um eine Form von Einkommenssteuer, die auf alle Kapitalerträge, wie Dividenden, Zinsen usw. erhoben werden.

Da es sich bei der Kapitalertragssteuer um eine Quellensteuer handelt, wird sie direkt von der Bank, an das Finanzamt weitergeleitet. Um nicht zu viel Kapitalertragssteuer zu bezahlen, kann jeder Anleger einen Freistellungsauftrag stellen. Bis zu einer gewissen Höhe, müssen dann keine Steuern bezahlt werden. Wer vergisst den Freistellungsauftrag zu stellen, kann die zu viel bezahlten Steuern bei der nächsten Einkommenssteuererklärung angeben und bekommt sie vom Finanzamt zurück.

Bei Kapitalgewinnen, wie Dividenden beträgt die Kapitalertragssteuer 20%, bei den Zinsen aus Kapitalanlagen, greift der Staat dem Anleger mit 30% in die Tasche. Außerdem wird der Solidaritätszuschlag von 5,5% abgezogen. Bei Lebensversicherungen werden ebenfalls Kapitalertragssteuern fällig, wenn diese vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt wird. Lebensversicherungen die nach dem Stichtag 31.12.2004 abgeschlossen wurden, unterliegen der Kapitalertragssteuer. Die Versicherungsgesellschaften, leiten sie bei der Auszahlung direkt an das zuständige Finanzamt weiter.