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Kapitalwahlrecht

Die Bezeichnung Kapitalwahlrecht findet sich bei den Rentenversicherungen. Am Ende der Laufzeit, kann der Versicherte wählen, ob er das angesparte Kapital mitsamt den Zinsen und Überschussbeteiligungen in einer Summe möchte oder ob ihm monatliche Zahlungen zur Aufbesserung der gesetzlichen Rente lieber sind. In der Regel handelt es sich bei den Renten aus der Rentenversicherung um lebenslange Renten.

Wer sich das Kapital in einer Summe ausbezahlen lässt, kann nur steuerliche Vorteile genießen, wenn sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde. Außerdem muss die Rentenversicherung über eine Vertraglaufzeit, von mindestens 12 Jahren, bestanden und der Versicherte, muss das 60. Lebensjahr vollendet, haben. Wer seine Rentenversicherung vorher in Anspruch nimmt, muss die Erträge zu 100% versteuern.

Alle Versicherten, die ihre Rentenversicherung unter Einhaltung dieser Vorgaben in Anspruch nehmen, müssen die Erträge nur zu 50% versteuern.
Es gibt Fristen die von den Versicherungsgesellschaften festgelegt werden. Wer diese Fristen versäumt, hat das Kapitalwahlrecht verloren und kann nur noch Rentenzahlungen in Anspruch nehmen.