Kaufvertrag
Bei jedem Verkauf bzw. Kauf, wird ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen. Der Verkäufer verpflichtet sich im Kaufvertrag, entweder zu einer Dienstleistung oder zu einer Lieferung. Der Käufer verpflichtet sich die erhaltene Leistung zu bezahlen.
Ein Kaufvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen, um rechtswirksam zu sein, kann er auch mündlich oder elektronisch abgeschlossen werden.
Bei einem Kaufvertrag, kommt es immer darauf an wie hoch der Wert des jeweiligen Objektes ist. Wenn es sich um einen Fernseher handelt, ist der Kaufvertrag meisten nicht schriftlich, da die Rechte eines Kunden, zum Beispiel bei einer Reklamation oder beim Umtausch geregelt sind. Dem Einzelhändler gegenüber, hat der Kunde die Verpflichtung, den Fernseher zu bezahlen.
Viel komplexer ist dagegen der Kaufvertrag für eine Immobilie. Wenn sich der Verkäufer und dem Käufer über den Preis, Änderungswünsche usw. einige geworden sind, muss der Kaufvertrag von einem Notar aufgesetzt werden. In der Regel, wird von einem Notar zuerst ein Entwurf des Kaufvertrages erstellt.
Durch haben der Kunde sowie der Verkäufer, die Möglichkeit, Änderungen vornehmen zu lassen.
Nachdem der Kaufvertrag endgültig erstellt wurde, treffen sich beide Parteien zu einem bestimmten Termin beim Notar und unterschreiben den notariellen Kaufvertrag.

