Kfz Versicherung
Eine Kfz Versicherung, muss jeder vorweisen können, wenn er ein Auto angemeldet hat. Die Anmeldung des Autos, bei der zuständigen Zulassungsstelle, ist ohne den Versicherungsnachweis nicht möglich. Als Nachweis für die Kfz Versicherung, muss der Fahrzeughalter eine Deckungskarte bei der Versicherung holen. Nachdem er diese vorgelegt hat, wird das Auto an gemeldet.
Die Kfz Versicherung ist Pflicht, denn es handelt sich dabei um eine Haftpflichtversicherung, die im Falle eines vom Fahrzeughalter verschuldeten Unfalls, den Schaden des Unfallgegners bezahlt. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kfz Versicherung, übernimmt auch die Kosten, für Personenschäden. Wenn zum Beispiel eine Person durch einen Unfall starke gesundheitliche Schäden erleidet und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bezahlt die Kfz Versicherung die monatliche Rente, die ohne Versicherung, der Kfz Halter bezahlen müsste.
Die Kfz Versicherung kann neben der vorgeschriebenen Haftpflicht, auch Teilkasko oder Kasko beinhalten. Die Kasko bzw. Vollkaskoversicherung, übernimmt Schäden, die von der Haftpflicht nicht übernommen werden. Das sind zum Beispiel die Schäden am eigenen Auto nach einem selbstverschuldeten Unfall. Die Teilkasko, kommt für Glasschäden, Marderbisse usw. am eigenen Auto auf.

