A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Kilometergeld

Als Kilometergeld, wir die Pauschalabgeltung bezeichnet, die bei einer Dienstreise mit dem privaten Auto, anfallen. Das Kilometergeld, kann bei der Steuererklärung, geltend gemacht werden. Es ist aber auch oft der Fall, dass diese Kosten entweder gleich nach der Dienstreise oder einmal im Monat, vom Arbeitgeber erstattet werden. Ob die Höhe des Kilometergeld, dass der Arbeitgeber erstattet, den tatsächlich entstandenen Kosten entspricht, ist in jedem Unternehmen extra geregelt.

Das vom Arbeitgeber erstattete Kilometergeld, kann bei der Einkommenssteuererklärung nicht mehr angegeben werden. Wenn allerdings der Arbeitgeber nicht die volle Höhe des Kilometergeld bezahlt, kann der Steuerzahler, die Differenz steuerlich geltend machen.

Wer mit seinem PKW zur Arbeit fährt, kann die gefahrenen Kilometer, bei der Einkommenssteuererklärung angeben und so einen Teil, als Kilometergeld, vom Finanzamt zurückbekommen. Allerdings lohnt sich das nur für Pendler, die mehr als 20 Kilometer, für die einfache Strecke fahren. Das Kilometergeld, wird erst ab dem 21. Kilometer steuerlich anerkannt. Die Höhe vom Kilometergeld, liegt zur Zeit bei 30 Cent. Das ist zwar nicht viel, aber für diejenigen unter den Arbeitnehmern, die weite Entfernungen zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen, doch eine finanzielle Entlastung.