A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Kinderfreibeträge

Der Kinderfreibetrag ist eine Alternative zum Kindergeld, die sich vor allem für Eltern mit einem hohen Einkommen lohnt. Durch die Kinderfreibeträge, wird das Einkommen reduziert und es müssen weniger Steuern bezahlt werden. Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung, wird allerdings auch vom Finanzamt geprüft, welche Variante für die Eltern, die günstigere ist.

Wenn die Prüfung von Amts wegen ergibt, dass die Eltern durch den Kinderfreibetrag eine höhere Steuerersparnis haben, werden die Kinderfreibeträge, zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, abgezogen. Das bereits erhaltene Kindergeld, wird zur Verrechnung zur Einkommenssteuer hinzugerechnet.

Alleinstehende können einen Kinderfreibetrag von 1824 Euro und verheiratete 3648 Euro, nutzen. Im Gegensatz zum Kindergeld, müssen die Kinder nicht bei den Eltern wohnen, um den Kinderfreibetrag zu erhalten. Der Kinderfreibetrag, wird in voller Höhe gewährt, wenn entweder ein Elternteil verstorben ist, der Vater des Kindes nicht feststellbar oder der Wohnsitz nicht ermittelt werden kann.