Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird von den Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft bezahlt. Mit den Steuern werden alle Ausgaben der Kirchen finanziert. Die Kirchensteuer wird vom Finanzamt über die Arbeitgeber eingezogen. Der Arbeitgeber, zieht die Kirchensteuer vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer ein.
Die Kirchensteuerpflicht beginnt bei allen christlichen Kirchen mit dem Zeitpunkt der Taufe und endet entweder mit dem Tod oder mit dem Austritt.
Das Einkommen der Kirchen besteht zu etwa 70% aus Kirchensteuer. Die restlichen Einnahmen stammen aus Spenden, Vermietung und Verpachtung usw.
Mit der Kirchensteuer und den sonstigen Einnahmen, werden innerkirchliche Ausgaben beglichen. Innerkirchliche Kosten verursachen kirchliche Krankenhäuser, Pflegeheime, Sozialstationen, Kindergärten usw. Ohne die Kirchensteuer, die eine gesicherte Finanzierungsgrundlage darstellt, wären diese sozialen Einrichtungen, nur bedingt möglich. Zu den innerkirchlichen Ausgaben, gehören neben diesen Kosten auch die Gehälter von Pfarrer/innen sowie Mitarbeiter/innen.
Die Kirchensteuer ist dasselbe, wie der Mitgliedsbeitrag in einem Verein und der Austritt ist ebenfalls jederzeit möglich.

