Körperschaftssteuer
Als Körperschaftssteuer, wird die Einkommenssteuer von juristischen Personen bezeichnet. Die Körperschaftssteuer wird auf den Gewinn der Kapitalgesellschaften erhoben. Kapitalgesellschaften sind zum Beispiel GmbHs und AGs.
Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht unterliegen, müssen das gesamte Einkommen versteuern, auch wenn ein Teil davon im Ausland erzielt wurde. Unternehmen mit Sitz im Ausland, müssen in Deutschland erzielte Einkommen versteuern. Diese Regelung wird die beschränkte Körperschaftspflicht genannt.
Durch die Gewinnermittlung, wird das Jahreseinkommen eines Unternehmens ermittelt, verdeckte Gewinnausschüttungen müssen dabei berücksichtigt werden. Dieses Einkommen, bildet die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer. Zur Körperschaftssteuer, kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% hinzu.
Wenn Ausschüttungen an die Aktionäre vorgenommen werden, müssen diese, von den Aktionären, mit der Einkommenssteuer versteuert werden. In diesem Fall liegt eine Doppelbesteuerung vor, denn das Unternehmen bezahlt die Körperschaftssteuer und der Aktionär die Einkommenssteuer nach dem persönlichen Steuersatz.
Die Körperschaftssteuer zählt zu den Gemeinschaftssteuern. Sie wird zwischen dem Bund, den Ländern und zum Teil auch den Gemeinden aufgeteilt.

