A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Krankengeld

Krankengeld, wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, erfolgt die Lohnfortzahlung 6 Wochen lang vom Arbeitgeber. Danach besteht kein Anspruch mehr auf die Lohnfortzahlung, durch den Arbeitgeber. Nach diesen 6 Wochen bezahlt die zuständige Krankenkasse Krankengeld.

Für eine und dieselbe Krankheit wird allerdings nur Krankengeld für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bezahlt. Erst nach diesen drei Jahren, kann das Krankengeld für die gleiche Krankheit wieder erneut in Anspruch genommen werden. Diese Regelung trifft allerdings nur zu, wenn der Versicherte zwischenzeitlich wieder berufstätig war oder der Agentur für Arbeit zur Vermittlung zur Verfügung stand.

Die Höhe vom Krankengeld, richtet sich nach dem Einkommen vor dem Beginn der Krankheit. Vom letzten Bruttolohn, werden 70%, als Krankengeld bezahlt. Vom Nettogehalt, sind es höchstens 90%. Einmalzahlungen, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, werden bei der Berechnung vom Krankengeld ebenfalls, für die zurückliegenden 12 Monate, berücksichtigt.

In der Zeit des Krankengeldbezugs, werden die Beiträge für die Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung von der Krankenkasse weitergeleitet. Krankenkassenbeiträge müssen nicht bezahlt werden, solange Krankengeld bezahlt wird.