Krankenkasse
Die Krankenkasse ist ein Teil vom Gesundheitssystem und von der Sozialversicherung. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe, ist jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Gesetzliche Krankenkassen sind selbstverwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Jeder Versicherte kann selbst wählen, in welche gesetzliche Krankenkasse er als Mitglied beitritt. Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer bei der gewählten Krankenkasse an und überweist monatlich den Beitrag. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu gleichen Teilen bezahlt.
Die Krankenkasse bezahlt den überwiegenden Teil der Kosten, die durch eine Krankheit entstehen. Das sind die Arztkosten, Medikamente, Anwendungen, Orthopädische Hilfsmittel usw. Bei einer Krankheit, die länger als sechs Wochen andauert bezahlt die Krankenkasse über einen bestimmten Zeitraum Krankengeld als Ersatz für den Lohn.
Die private Krankenkasse kann gewählt werden, wenn das Einkommen eine bestimmte Höhe überschreitet. Die Leistungen der privaten Krankenkasse sind, je nach Tarif, umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer sich in der privaten Krankenkasse versichert, kann nur in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, wenn er unter 55 Jahre alt ist und das Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

