Kündigung
Mit einer Kündigung, wird ein Vertragsverhältnis aufgelöst. Der Versicherte kündigt zum Beispiel die Lebensversicherung und beendet somit das Vertragsverhältnis. Meistens muss bei Sachversicherungen die Vertragslaufzeit abgewartet werden, bis eine Kündigung möglich ist. Im Bereich Sachversicherungen, der die Hausratversicherung, Glasversicherung, Unfallversicherung usw., werden oft für längere Laufzeiten, Sonderrabatte gegeben. Diese Versicherungen können entweder zum Ende der Laufzeit oder bei einer Beitragserhöhung gekündigt werden.
Ein Arbeitsverhältnis kann nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Dasselbe gilt auch für vermietete Immobilien, bei denen allerdings die Fristen der Kündigung nach der Dauer der Mietverhältnisse geregelt sind.
Es wird außerdem unterschieden, zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung, ist entweder zum Vertragsende oder zum Ende eines Versicherungsjahres, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, möglich und muss nicht begründet werden. Für die außerordentliche Kündigung, muss ein Grund vorliegen, wie zum Beispiel das Fehlverhalten oder der Vertragsmissbrauch, durch eine der Vertragsparteien. Der Grund, muss in der Kündigung benannt werden.

