Kündigungsfrist
Als gesetzliche Kündigungsfrist, gilt der Zeitraum, der zwischen dem Tag an dem die Kündigung eingeht und dem Tag an dem der Vertrag beendet ist, liegt.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für ein Arbeitsverhältnis, ist nach dem § 622 BGB, geregelt. Die Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber, bei der Kündigung von einem Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden muss, ist je nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Ein Arbeitsverhältnis das 5 Jahre lang angedauert hat, kann zwei Monate bis zu einem Monatsende gekündigt werden. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren, liegt die Kündigungsfrist bei sechs Monaten zum Monatsende.
Während der Probezeit, kann ein Arbeitsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, gekündigt werden.
Für einen Arbeitnehmer ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wesentlich einfacher, denn er kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, entweder bis zum 15. oder bis zum Ende eines Monats, relativ kurzfristig ein neues Arbeitsverhältnis, bei einem neuen Arbeitgeber, eingehen.
Für Versicherungen, Wohnungen usw. gilt jeweils eine andere, gesetzliche Kündigungsfrist.

