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Maximaler Steuersatz

Maximaler Steuersatz, bedeutet, dass die Steuerzahler 45% vom Bruttoeinkommen, dem Staat geben müssen. Für jeden Euro, den sie verdienen, werden 45 Cent an das Finanzamt weitergegeben. Dieser maximale Steuersatz ist allerdings die Tarifzone 4 und wird auch Reichensteuer genannt.

Es gibt vier Tarifzonen, nach denen der Steuersatz der einzelnen Steuerzahler bestimmt wird.
Die Tarifzone 1, ist die sogenannte Nullzone. Bei einem Einkommen unter 7.664 Euro, muss keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Wenn diese Grenz überschritten ist, wird das Gehalt nach der Tarifzone 2 versteuert. Der Eingangssteuersatz in der Tarifzone 2 liegt bei 15%, steigert sich dann allerdings mit dem Einkommen auf etwa 24%.

Danach kommt die Tarifzone 3, die ab einem Bruttogehalt von 52.152 Euro in Kraft tritt. Es wird der Grenzsteuersatz von 42% von zu versteuernden Einkommen abgezogen. Für jeden Euro, den ein Arbeitnehmer brutto verdient, muss er dem Staat 42 Cent geben. Die Obergrenze liegt bei 250.000 Euro bei Ledigen und bei 500.000 Euro bei Ehepaaren.

Die Tarifzone 4, ist die Reichensteuer, die es seit 2007 gibt. Wenn die Obergrenze von Tarifzone 3 überschritten wird, bedeutet das für den Steuerzahler, maximaler Steuersatz von 45%.