Minijob
Ein Minijob, wird oft Nebenjob genannt, weil er von vielen Menschen neben dem Hauptberuf ausgeübt wird, um das Einkommen zu erhöhen. Hausfrauen üben den Minijob aus, da die Arbeitszeiten niedrig sind und er sich so, gut mit Familie und Haushalt vereinbaren lässt.
Der Minijob bzw. Nebenjob, wird von Unternehmen und Privathaushalten angeboten. Die Arbeitszeiten können flexibel sein oder immer an bestimmten Tagen in einer Woche. Alle Einkünfte unter 400 Euro, werden als Minijob angesehen und der Arbeitnehmer bekommt sein Geld ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungen ausbezahlt.
Wie viel Stunden, ein Arbeitnehmer im Monat arbeiten muss, um 400 Euro zu verdienen, hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab. Beim Minijob bzw. Nebenjob ist die Höhe vom Stundenlohn wie in allen Branchen unterschiedlich. Einige Arbeitgeber, bezahlen nur 5 Euro in der Stunde, so dass der Minijobber 80 Stunden arbeiten muss, um 400 Euro zu verdienen, andere Arbeitgeber hingegen, bezahlen zum Beispiel 9 Euro und der Arbeitnehmer muss nur 44,5 Stunden arbeiten.
Wer einen Minijob ausübt, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf die Vergütung der Feiertage, wenn der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt. Der Urlaub, muss prozentual dem der Vollzeit Angestellten in dem jeweiligen Unternehmen, gewährt werden.
Der Minijob, kann von jedem Arbeitnehmer als Nebenjob ausgeübt werden, wenn dadurch die Leistung im Hauptberuf nicht beeinträchtigt wird.

