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Nettogehalt

Das Bruttogehalt wird beim Einstellungsgespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ausgehandelt. In vielen Unternehmen ist die Höhe vom Bruttogehalt im Tarifvertrag festgelegt. Bei jeder Gehaltserhöhung, erhöht sich das Bruttogehalt und somit auch das Nettogehalt.

Was jeder einzelne Brutto bekommt, hängt von der beruflichen Ausbildung, der Qualifikation, dem Alter und sonstigen Faktoren ab. Vom Bruttolohn, zieht der Arbeitgeber die gesetzlichen Abzüge, in Form von Steuern und Versicherungen ab. Die Steuern sind die Lohnsteuer, evtl. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Diese Kosten, muss der Arbeitnehmer alleine Tragen. An den Kosten zu den Versicherungen beteiligt sich der Arbeitgeber mit 50%.

Die Beiträge zu den Versicherungen, wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, werden ebenso wie die Steuern, direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die einzelnen Stellen weitergeleitet.

Die Berechnungen von Brutto- und Nettogehalt, werden in großen Unternehmen von der Personalbuchhaltung angestellt, die auch die Verdienstbescheinigungen ausstellt. Kleine Unternehmen, überlassen diese Tätigkeit oft Steuerberatern oder externen Lohnbuchhaltungsbüros.

Die Berechnungen werden mit dem Computer angestellt, was allerdings ohne das nötige Fachwissen nicht zu bewerkstelligen ist. Es gibt einiges zu beachten, wie die Lohnsteuerklasse, Beiträge zu privaten Versicherungen oder zur Pensionskasse, Sonderzahlungen usw., die entsprechend verbucht werden müssen.