Öffentlicher Dienst
Angestellte im öffentlichen Dienst, arbeiten beim Bund, Ländern, Gemeinden, Stiftungen usw. Es gibt Angestellte, die im unmittelbaren öffentlichen Dienst tätig sind, das sind der Bund, die Länder die Gemeinden und die kommunalen Zweckverbände. Angestellte im mittelbaren öffentlichen Dienst arbeiten bei den Sozialversicherungen, bei Trägern der Zusatzversorgung oder bei der Agentur für Arbeit.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst, gilt im Gegensatz zu den Beamten, dasselbe Arbeitsrecht, dass für private Arbeitnehmer gilt. Durch ein spezielles Tarifvertragsrecht, wird den Angestellten im öffentlichen Dienst allerdings eine andere Stellung zuteil, als es bei den Angestellten in der privaten Wirtschaft der Fall ist.
Bisher galt für die Angestellten beim öffentlichen Dienst, der Bundesangestelltenvertrag, kurz BAT genannt. Im Jahr 2005 wurde dieser für den Bund und die Kommunen, durch den TvöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) abgelöst.
Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten meistens in den Verwaltungen, wie Kommunalverwaltung, Stadtverwaltung, Finanzamt, Bauamt usw., wo sie mit den verschiedensten Tätigkeiten betraut sind.

