Offenbarungseid
Offenbarungseid war bis zum Jahr 1970, die Bezeichnung für die Eidesstattliche Versicherung. Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, muss ein Verzeichnis über sein gesamtes Vermögen erstellen. Dazu gehören neben den Wertgegenständen wie Schmuck, Kfz, Antiquitäten usw. auch die Geldanlagen, wie Wertpapiere und Lebensversicherungen. Nachdem dieses Verzeichnis zu Protokoll gegeben wurde, wird an Eides Statt versichert, dass die Angaben vollständig sind und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.
Zur Eidesstattlichen Versicherung bzw. zum Offenbarungseid, wie sie heute noch von vielen Menschen genannt wird, ist eine verschuldete Person verpflichtet, wenn der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung, die Ansprüche der Gläubiger nicht befriedigen konnte. Außerdem wird die Eidesstattliche Versicherung verlangt, wenn der Schuldner seine Wohnung nicht durchsuchen lässt oder er vom Gerichtsvollzieher nicht angetroffen wird, obwohl dieser den Besuch frühzeitig angekündigt hat.
Wenn der Schuldner die Eidesstattliche Versicherung nicht beim Gerichtsvollzieher abgibt, kann der Gläubiger die den Haftbefehl veranlassen. Die sogenannte Erzwingungshaft, darf allerdings sechs Monate nicht überschreiten.
Falls der Schuldner in der Lage ist, die Schulden innerhalb von sechs Monaten zu begleichen und dies dem Gerichtsvollzieher glaubhaft versichert, kann die Abgabe vom Offenbarungseid aufgeschoben werden.

