Offene Immobilienfonds
Die Besteuerung von offenen Immobilienfonds, bringt den Anlegern große Vorteile im Vergleich zu anderen Anlageformen. Wer die offenen Immobilienfonds erst nach der 12 monatlichen Spekulationsfrist verkauft, kann den erzielten Spekulationsgewinn steuerfrei einstreichen.
Wer allerdings in ausländische Immobilienfonds investiert, kann auf Grund vom Doppelbesteuerungsabkommen, zwischen Deutschland und dem Ausland, die Gewinne oft steuerfrei sein eigen nennen.
Um in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile zu kommen, sollte der Steuerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft sein. Außerdem ist es von Vorteil, wenn der persönliche Steuersatz in Deutschland über dem Steuersatz liegt, der im Ausland, für die Erträge aus den offenen Immobilienfonds, bezahlt werden muss.
Erträge, die im Ausland mit offenen Immobilienfonds erzielt werden, erhöhen beim Anleger zwar nicht das zu versteuernde Einkommen, sie werden aber bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes mit einbezogen, so dass sich das zum Nachteil für den Anleger erweisen kann.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009, sieht die Besteuerung für offene Immobilienfonds, den Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist vor. Alle Erträge und Einkünfte aus den offenen Immobilienfonds, werden dann pauschal mit 25% Abgeltungssteuer belastet. Was allerdings für Anleger mit einem hohen persönlichen Steuersatz von Vorteil sein kann.

