Ortsüblicher Lohn
Beim ortsüblichen Lohn handelt es sich um den Lohn, der in einer bestimmten Region und Branche bezahlt wird. Wer für seine Arbeit den ortsüblichen Stundenlohn oder Tariflohn bekommt, kann damit in der Regel auch auskommen. Die Ausnahmen sind gering bezahlte Berufe wie zum Beispiel Friseur/in, Arzthelferin usw. Sie erhalten zwar auch den für ihre Branche ortsüblichen Stundenlohn, der aber schon immer in allen Regionen sehr gering ist.
Die meisten Arbeitgeber sind bereit, ihren Arbeitnehmern den ortsüblichen oder tariflich festgelegten Stundenlohn bzw. Tariflohn, zu bezahlen. Es gibt aber immer wieder Arbeitnehmer, die weitaus weniger bezahlen und ihre Arbeitnehmer mit einem Hungerlohn bezahlen.
Dieses Problem beschäftigt auch Politiker, die einen Mindestlohn einführen wollen. Die genannten Beträge sind allerdings so gering, dass sie ebenfalls nicht ausreichen würden um zum Beispiel eine Familie zu ernähren.
Es gibt zahlreiche Beschäftigte, die nur 6 Euro in der Stunde verdienen. Mit einem so niedrigen Stundenlohn, sind viele gezwungen einen Nebenjob anzunehmen.
Ortsüblicher Stundenlohn ist keine Selbstverständlichkeit mehr, denn vor allem Zeitarbeitsfirmen, bezahlen oft einen Stundenlohn, der weit darunter liegt.

