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Pauschalsteuer

Die Direktversicherung ist eine steuerlich begünstigte Form der Altersvorsorge. Im Gegensatz zu einer normalen Lebens- oder Rentenversicherung, wird sie nicht vom Nettogehalt bezahlt, sondern direkt vom Bruttolohn abgezogen.

Das hat für den Versicherten den Vorteil, dass die Beiträge zur Direktversicherung nur mit 20% Pauschalsteuer belastet werden und nicht mit dem, meistens höheren, persönlichen Steuersatz. Die Beiträge, für eine Lebensversicherung, werden aus dem Nettoeinkommen bezahlt und sind mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

Die Direktversicherung hat allerdings noch einen weiteren Vorteil, denn die Beiträge sind von den Sozialabgaben befreit. Außerdem ist die Direktversicherung, als Riester Rente geeignet, denn auch sie wird, mit Zulagen, staatlich gefördert. Über die Beitragsbemessungsgrenze von 4%, bzw. den Höchstbetrag von 2544 Euro hinaus, wird keine Förderung mehr bezahlt.

Die Beiträge für die Direktversicherung, reduzieren das monatliche Bruttoeinkommen. Dadurch kommt es zur Einsprung von Steuern und Sozialabgaben, während der Ansparphase. Wenn die Versicherungssumme ausbezahlt wird, entweder als Kapitalabfindung oder als monatliche Rente, muss sie nachgelagert versteuert werden. Da ein Rentner in der Rentenzeit einen geringeren Steuersatz hat, als in der Zeit der Berufstätigkeit, ist das ebenfalls ein steuerlicher Vorteil.