Pensionskasse
Die Pensionskasse ist neben der Direktversicherung, die bekannteste, der fünf betrieblichen Altersvorsorgeprodukte. Sie wird von zahlreichen Unternehmen angeboten und bietet den Arbeitnehmern den Vorteil, der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung, der Beiträge.
Vom Gesetzgeber, wurde ganz klar geregelt, dass jeder Arbeitnehmer, das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge hat. Welche Versicherungsgesellschaft, die Betriebliche Altersvorsorge, für die Arbeitnehmer abschließt, bestimmt der Arbeitgeber. Denn für ihn bedeuten die Beiträge für die Pensionskasse auch einen Verwaltungsaufwand, den er mit nur einer Gesellschaft, deutlich reduzieren kann.
Die Beiträge, können entweder vom Arbeitnehmer alleine bezahlt werden oder der Arbeitgeber, beteiligt sich mit einer bestimmten Summe, an der Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer. Anstatt einer Gehaltserhöhung, kann der Arbeitgeber die Beiträge auch zu 100% übernehmen.
Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen und verringern dieses, deshalb müssen vom Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden. Der Arbeitgeber spart durch die Verringerung der Sozialabgaben ebenfalls. Für den Arbeitnehmer, hat diese Art der Altersvorsorge, den Vorteil, dass trotz der Beiträge, das Nettogehalt nur eine geringe Reduzierung vorweist.
In der Zeit des Rentenbezugs, werden die Rentenzahlungen aus der Pensionskasse zwar nachgelagert versteuert, der Steuersatz ist dann aber geringer als zur Zeit der Beruftätigkeit.

