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Pensionszusage

Die Pensionszusage, wird in der Regel nur Personen aus dem Firmenmanagement, wie zum Beispiel einem Geschäftsführer, angeboten.

Es ist eine vertraglich zugesicherte Leistung des Arbeitgebers, die als Ruhestandsmodell, der Angestellten dienen soll. Die Beiträge, werden nicht wie bei den anderen betrieblichen Altersvorsorgen in Versicherungen einbezahlt, sondern bleiben im Unternehmen. Der Arbeitnehmer, muss die Beiträge nicht selbst bezahlen, das Unternehmen bezahlt die Beiträge und kann diese verwenden um liquide zu bleiben.

Die Betriebsrente in Form der Pensionszusage, wird vom Arbeitgeber, bei Rentenbeginn direkt an den Arbeitnehmer im Ruhestand bezahlt. Damit die betriebliche Altersvorsorge, für den Arbeitnehmer geschützt ist, wenn der Arbeitgeber evtl. Insolvenz anmelden muss, werden die Beiträge über den Pensionssicherungsverein abgesichert. Wenn die Beiträge, die der Arbeitgeber dem Pensionssicherungsverein, für die Absicherung der Altersvorsorge allerdings nicht regelmäßig bezahlt werden, bedeutet dass für den Arbeitnehmer, den Verzicht auf die betriebliche Zusatzrente.

Beim Verkauf eines Unternehmens, wird mit der Abfindung der Pensionszusage, die Übernahme, für den Interessenten attraktiv gestaltet. Denn ein Interessent, ist selten gewillt, die Pensionszusagen des Unternehmens zu übernehmen, da er das damit verbundene Risiko, mit erwerben würde.