Rechtsprechung
Als oberstes deutsches Gericht, ist der Bundesgerichtshof, kurz BGH genannt, die letzte Instanz, wenn es um Zivil- und Strafverfahren geht. Der Bundesgerichtshof ist aufgegliedert in Senate, von denen jedes mit einem Richter und mit vier Beisitzern besetzt ist. Es gibt 12 Zivilsenate, fünf Strafsenate und acht Spezialsenate.
Die Spezialsenate sind zuständig für Anwaltssachen, Patentanwaltssachen, Notarsachen, Steuerberatersachen, Wirtschaftsprüfersachen sowie den Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB genannt, regelt durch Vorschriften, das deutsche Privatrecht. Es besteht aus insgesamt fünf Büchern, von denen das erste, den allgemeinen Teil der generellen Vorschriften, für die vier anderen Bücher enthält. Im zweiten Buch, sind die Vertragsverhältnisse, wie Arbeitsvertrag, Kaufvertrag und Mietvertrag, geregelt. Das dritte Buch, regelt das Eigentum und den Besitz. Im vierten Buch, ist alles geregelt, was mit der Ehe, der Lebenspartnerschaft sowie der Familie und der Verwandtschaft zu tun hat. Das fünfte Buch, enthält alle Rechtsnormen über das Erbrecht.
Wenn es bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel im Mietvertragsrecht kommt und sich keine, für beide Seiten befriedigende Rechtsprechung finden lässt, kann dieser Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof gehen. Der BGH bestimmt dann, welcher Paragraph des BGB in diesem Rechtsstreit Anwendung findet.

