Rürup Rente
Die Riester Rente sowie die Rürup Rente, haben Nachteile, denn sie sind beide nur für bestimmte Personengruppen die ideale Private Rentenversicherung. Die Riester Rente, kann nur von Arbeitnehmern abgeschlossen werden, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Für Selbstständige bleibt nur die Rürup Rente, als staatlich geförderte Altersvorsorge, die allerdings auch von den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern abgeschlossen werden kann.
Die Rürup Rente wird nur mit steuerlichen Vorteilen gefördert, die Höchstgrenze liegt allerdings nur bei 12.800 Euro im Jahr und davon werden nur 64% steuerlich, als Sonderausgaben, anerkannt. Die Riester Rente, wird mit den staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen in der Ansparphase gefördert.
Die Riester Rente und die Rürup Rente, müssen beide bei Rentenbezug nachgelagert versteuert werden, da beide von den Steuerlichen Vergünstigungen während der Ansparphase profitieren. Die Rürup Rente, hat den Nachteil, es gibt beim Rentenbeginn kein Kapitalwahlrecht, wie es bei der Riester Rente, vorgesehen ist.

