Schadensersatz
Wenn es um das Urteil Schadensersatz geht, muss vor allem bei großen Schadensersatzansprüchen, der BGH ( Bundesgerichtshof), ein Urteil fällen.
Die Richter der unteren Instanzen, müssen für ihr Urteil nach dem BGB( Bundesgesetzbuch) handeln. Wenn die Verurteilten mit dem Urteil nicht zufrieden sind, können sie in die nächste Instanz gehen. Der BGH ist dann die letzte Instanz, der das Urteil entweder bestätigt oder aufhebt und den Fall, an das zuständige Landgericht, zur Neuverhandlung zurückverweist.
Zu Schadensersatzklagen, die bis zum BGH gehen, kommt es oft in der Finanzbranche. Wenn Anleger der Meinung sind, dass sie bei ihren Wertpapieren schlecht beraten wurden und deshalb finanzielle Verluste erleiden, kommt es oft zu Sammelklagen.
Vor nicht allzu langer Zeit gab es eine Sammelklage gegen eine Bausparkasse, wegen Schrottimmobilien, die viel Käufer in finanzielle Krisen führten, weil sie praktisch wertlos waren. Das Urteil vom Oberlandesgericht, wurde vom BGH aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
Nach dem BGB, werden die Schuldverhältnisse für alle Bereiche des Lebens geregelt. Das kann sich um die Vertragsverhältnisse der Arbeitsverträge, Kaufverträge, Mietverträge usw. handeln. Verträge bei deren Abschluss, der Verkäufer oder Vermittler, den Käufer nicht über die eventuellen Nachteile oder Risiken aufklärt, können laut § 122 BGB angefochten und Schadensersatz verlangt werden.

