Scheidung
Der Unterhalt ist bei einer Scheidung, für die Zeit der Trennungsphase und nach der Scheidung gesetzlich geregelt. In der Trennungsphase schulden sich die Ehepartner untereinander Unterhalt, der den Einkommensverhältnissen während der Ehe entsprechen.
Erst wenn die Scheidung ausgesprochen ist, besteht für einen der Partner und für die Kinder, der Anspruch auf Unterhalt. Meistens bekommt derjenige, der die Kinder betreut Unterhalt. Der andere Partner muss die Kosten des Unterhalts, von seinem Einkommen bestreiten.
Die Kosten für die Scheidung wie die Anwalts- und Gerichtskosten, muss jeder Partei selbst bezahlen.
Die Höhe des Unterhalts, hängt allerdings davon ab, wie lange die Ehe bestanden hat, ob die Kinder minderjährig sind, wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute steht. Das Alter und die Gesundheit der Eheleute, sind ebenfalls entscheidend für die Höhe des Unterhalts.
Wenn die Kinder zum Beispiel alt genug sind und nicht ständig betreut werden müssen, kann dem Partner, bei dem sie leben, eine Berufstätigkeit zugemutet werden. Die Kosten für den anderen Partner reduzieren sich allerdings nicht beim Unterhalt für die Kinder.
Dieser wird vom Familiengericht nach der Höhe des Einkommens ermittelt und erhöht sich mit dem Alter der Kinder, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, haben bis zum 21. Lebensjahr Anspruch auf Unterhalt.

