Schufaauskunft
Bei der Schufaauskunft handelt es sich um eine Auskunft, die die Schufa im Rahmen einer Anfrage an einen Dritten erteilt. Bei der Schufa werden sogenannte Positiv- und Negativmerkmale eines Verbrauchers gespeichert. Zu den Negativmerkmalen gehören Daten, die ein "nicht vertragsgemäßes Verhalten" betreffen. Hierunter fallen z.B. Zahlungsausfälle und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen. Im Falle der positiven Erledigung einer Forderung werden die Daten innerhalb von drei Jahren gelöscht. Viele Unternehmen (Banken, Mobilfunkdienstleister, Versandhändler) machen eine Kreditzusage oder einen Vertragsabschluss von der positiven Schufaauskunft abhängig. Eine Schufaauskunft darf immer nur mit Einwilligung desjenigen angefragt werden, über den eine Auskunft eingeholt werden soll. Neben den anfragenden Unternehmen können Verbraucher bei der Schufa auch eine Eigenauskunft einholen. Das Bundesdatenschutzgesetz räumt jedem Verbraucher das Recht ein, über seine bei der Schufa gespeicherten Daten Informationen zu erhalten. Die Eigenauskunft kann schriftlich oder per Internet bei der Schufa angefordert werden. Sie ist jedoch kostenpflichtig.
Einige Unternehmen werben damit, auf die Schufaauskunft zu verzichten (Kredit ohne Schufa, Handy ohne Schufa). Hierbei handelt es sich nicht per se um dubiose Angebote. Allerdings sind die Konditionen, zu denen dort Kredite oder Handyverträge angeboten werden, oft schlechter als bei anderen Anbietern.

