Schuldenregulierung
Die außergerichtliche Schuldenregulierung ist der Versuch die Privatinsolvenz zu vermeiden. Wenn eine verschuldete Privatperson, nicht mehr in der Lage ist alle Schulden zu bezahlen, wird mit der außergerichtlichen Schuldenregulierung versucht, mit den Gläubigern eine Einigung, in bezug auf die Bezahlung der Schulden, zu finden.
Der Schuldner, muss sich zuerst einen genauen Überblick, über die Höhe der Schulden, verschaffen. Danach werden vom Einkommen, die laufenden Kosten abgezogen. Bei dieser Berechnung, sind die Kreditraten usw. die ausstehend sind, nicht miteinbezogen. Das verbleibende Geld, kann für die außergerichtliche Schuldenregulierung verwendet werden.
Mit Hilfe eines sogenannten Schuldenbereinigungsplans, wird daraufhin versucht mit den Gläubigern eine Einigung, über die Rückzahlung der Schulden, zu finden. Meistens findet sich eine Einigung, denn der nächste Schritt, wäre die Privatinsolvenz. Bei einer Privatinsolvenz, ist es immer fraglich ob die Gläubiger ihr gesamtes Geld zurückbekommen, weshalb sie sich in der Regel immer auf die außergerichtliche Schuldenregulierung einlassen.
Hilfe bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung, finden die Schuldner bei den Schuldenberatungsstellen. Die Schuldnerberater/innen helfen bei der Erstellung des Schuldenbereinigungsplans und bei den Verhandlungen mit den Gläubigern.

