Sonderausgaben
Bei der Steuererklärung, kann jeder Steuerpflichtige die Sonderausgaben angeben. Die meisten Sonderausgaben, kommen durch die Beiträge für Versicherung auf Lebens- und Todesfall, zusammen. Zu den Sonderausgaben zählen aber auch die Beiträge zur Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wer zusätzlich noch Beiträge für eine private Pflegeversicherung bezahlt, kann diese ebenfalls in der Steuererklärung, als Sonderausgaben eintragen.
Neben den Versicherungen, können geschiedene oder dauernd getrennt lebende, die Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 Euro, steuerlich geltend machen, wenn der getrennt lebende Partner dazu seine Zustimmung gibt. Kinderbetreuungskosten, werden bis zu 4000 Euro im Jahr für jedes Kind, als Sonderausgaben, anerkannt.
Für die erste Ausbildung oder das Erststudium, können Ausbildungskosten, bis zu 4000 Euro im Jahr, von der Steuer abgesetzt werden. Wer für sein Kind Schulgeld bezahlt, hat ebenfalls die Möglichkeit, sich einen Teil davon vom Finanzamt zurückzuholen. Bis zu 30%, kann jeder Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen, wenn das Kind eine allgemeinbildende Ergänzungsschule oder eine Ersatzschule besucht und dafür Schulgeld bezahlt wird.

