Sondervermögen
Es gibt verschiedene Arten von Sondervermögen, wie zum Beispiel das Sondervermögen des Bundes. Damit werden rechtsfähige Einrichtungen wie die Versorgungsrücklage des Bundes, der Versorgungsfonds des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit, der Erblastentilgungsfonds, das Bundeseisenbahnvermögen usw., bezeichnet.
Ein weiteres Sondervermögen, ist das Kommunale Sondervermögen. Dieses Sondervermögen, ist durch eine Satzung entstanden und dient der Erfüllung von einzelnen Aufgaben der Gemeinden.
Berufständische Versorgungsfonds, sind ein Sondervermögen, dass die Rentenanwartschaften der Versicherten deckt.
Die wohl bekannteste Art von Sondervermögen,, ist das Sondervermögen in Fonds. Das investierte Kapital der Anleger, wird bei einem Fonds Sondervermögen genannt, dieses Sondervermögen, muss vom Vermögen einer Investmentgesellschaft, getrennt sein. Jede Fondsgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, für jeden einzelnen Fonds, das Sondervermögen einzurichten. Im Fall, dass eine Investmentgesellschaft Insolvenz anmeldet, ist das Sondervermögen nicht betroffen, denn weder die Investmentgesellschaft selbst, noch die Gläubiger, können auf das Sondervermögen zugreifen. Der Wert des Sondervermögens richtet sich immer nach dem Rücknahmepreis der Anteilscheine im Fonds. Da das Sondervermögen eines Fonds Vermögen sind, werden sie zur Sicherheit in einem Depot, bei einer Depotbank verwahrt.

