Sonderzahlung
Sonderzahlungen vom Arbeitgeber sind zwar immer willkommen, wenn die Gehaltsabrechnung kommt, ist die Freude darüber allerdings nur noch halb so groß. Der Grund ist die Steuer, die auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderprämie usw., erhoben wird.
Sonderzahlungen erhöhen in dem Monat, in dem sie geleistet werden, das Bruttogehalt. Durch das höhere Bruttogehalt, erhöht sich in dem betreffenden Monat der Steuersatz und es werden mehr Steuern abgezogen. Die Steuern sind nicht nur für das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. höher, sondern auch für den Bruttolohn. Die gesamte Summe aus Bruttogehalt und Sonderzahlung, ist die Grundlage für den Steuersatz. Neben der Lohnsteuer wird auch mehr für die Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungen abgezogen, da diese Abgaben alle nach dem Bruttoeinkommen berechnet werden.
Zuviel gezahlte Steuern, werden im darauffolgenden Jahr, mit der Einkommenssteuererklärung, erstattet. Jeder Steuerpflichtige hat die Möglichkeit Jahr für Jahr seinen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. Darin wird das Bruttoeinkommen eingetragen, die Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag usw. Alles was von diesen Steuern, durch die Sonderzahlung, zu viel bezahlt wurde, wird vom Finanzamt zurück erstattet.

