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Sozialamt

Sozialamt, ist die umgangssprachliche Bezeichnung, für die Behörde, bei der Sozialhilfe in Form von Unterhalt und Wohngeld, beantragt wird. Es gibt einige amtliche Bezeichnungen für Sozialamt, wie zum Beispiel Fachbereich für soziales und Wohnen oder Amt für Jugend und Familie.

Meistens sind diese Behörden noch für andere Anliegen der bedürftigen Menschen zuständig. Die Leistungen vom Sozialamt, sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), geregelt. Das SGB I, regelt den allgemeinen Teil. Die Sozialhilfe, ist im XII, geregelt und danach, soll die Sozialhilfe den Leistungsempfängern, die Führung eines angemessenen, würdevollen Lebens möglich sein. Neben der Hilfe zum Unterhalt und Wohngeld, regelt es die Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege, zur Eingliederung von behinderten Menschen usw.

Unterhalt und Wohngeld, werden als Geldleistungen erbracht. Die Höhe vom Wohngeld und vom Unterhalt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Einkommen spielt dabei die größte Rolle, je nach der Anzahl der Familienmitglieder, ist die Einkommensgrenze festgelegt. Familien, deren monatliches Einkommen unter dieser Grenze liegt, haben Anspruch auf Unterhalt und Wohngeld. Bei der Höhe des Wohngeldes, ist die Höhe der Mietzahlung ausschlaggebend.