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Sozialhilfe

Ein Antrag auf Sozialhilfe, kann von Familien und alleinstehenden Personen gestellt werden, wenn das eigene Einkommen zu gering ist um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Sozialhilfe ist ein Auffangnetz, das die bedürftigen Menschen, vor dem sozialen Abstieg, bewahren soll. Neben dem Arbeitslosengeld II, wird die Sozialhilfe zur Sicherung des Einkommens, bis zum Existenzminimum für verschiedene Personenkreise, bezahlt.

Familien, die zum Beispiel nur von einem Einkommen leben müssen, haben es anhand der ständig steigenden Preise immer schwerer, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Besonders tragisch wird es, wenn der Haupternährer arbeitslos wird oder wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Solche Situationen lassen den Familien keine andere Wahl, als einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen.

Alleinerziehende mit kleinen Kindern, sind oft in der Situation, dass sie keine Arbeit bekommen oder wegen den Kindern, nicht berufstätig sein können. Diese Personen sind auf Sozialhilfe angewiesen, denn oft haben sie nur geringe Unterhaltsansprüche, die nicht einmal für das nötigste ausreichen.