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Sozialhilfesatz

Der Sozialhilfesatz, wird alle fünf Jahre neu festgelegt. Die Höhe der Sozialhilfe, beträgt zur Zeit, für eine Person 351 Euro im Monat. Für Familien ist der Sozialhilfesatz gestaffelt und erhöht sich mit jedem weiteren Familienmitglied.

Für die Höhe der Sozialhilfe, wird das Alter, der im Haushalt lebenden Kinder, berücksichtigt. Für Familien mit Kindern über 14 Jahre, ist der Sozialhilfesatz höher. Sozialhilfe, können alle Personen erhalten, deren eigenes Einkommen nicht ausreicht um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zum Lebensunterhalt gehören neben der Ernährung auch die Kleidung, die Miete, Hausrat, Heizungskosten usw. Die Teilnahme am kulturellen Leben, ist ein persönliches Bedürfnis, des täglichen Lebens und ist wichtig zur Erhaltung der sozialen Kontakte.

Sozialhilfe wird allerdings nicht nur für notleidende Familien, Alleinstehende usw. bezahlt, sondern auch für Heimbewohner, die aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder des Alters wegen in Heimen oder Anstalten leben. Wenn die Rente oder sonstigen Bezüge dieser Menschen nicht ausreicht, um die Kosten für die Heimunterbringung und Pflege zu bezahlen, muss Sozialhilfe beantragt werden. Der Pflegesatz eines Heims, übersteigt oft die Höhe der Grundsicherung. Dieser Betrag wird dann ebenfalls vom Sozialhilfeträger übernommen