Spekulationsfrist
Mit Einführung der Abgeltungssteuer, entfällt die Spekulationsfrist von einem Jahr. Die Spekulationsfrist, ist der Zeitraum, der zwischen dem Kauf und dem Verkauf von Wertpapieren und anderen Investitionsformen, liegt.
Für Investitionen, die bis zum 31,12,2008 getätigt werden, gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr weiter. Erst die ab 01.01.2009 getätigten Investitionen, unterliegen der Abgeltungssteuer. Bei Fonds Sparverträgen, unterliegen die bis zum 31.12.2008 bezahlten Sparraten dem Bestandsschutz. Für alle Sparraten, die ab dem 01.01.2009 in den Fonds Sparplan einfließen, entfällt die Spekulationsfrist.
Die Abgeltungssteuer, muss für alle Erträge, wie Zinsen, Dividenden, und Kursgewinne bezahlt werden. Bisher wurden Kapitalerträge, aus der Veräußerung vom Kapitalanlagen, während der Spekulationsfrist, mit dem persönlichen Steuersatz der jeweiligen Steuerpflichtigen, versteuert. Ab 01.01.2009, wird die Versteuerung, nach der Abgeltungssteuer von 25%, für alle Kapitalerträge, vorgenommen.
Für Großverdiener hat die neue Abgeltungssteuer den Vorteil, dass sie viel Steuern sparen, da sie bisher ihre Kapitalerträge mit einem Steuersatz von bis zu 45%, versteuern mussten. Kleinanleger, mit einem niedrigen Einkommen, haben die Möglichkeit mit dem Freistellungsauftrag, die Abgeltungssteuer ganz oder teilweise zu umgehen.

