Spekulationssteuer
Da die Spekulationsfrist von einem Jahr, mit Einführung der Abgeltungssteuer entfällt, wird der Sparerfreibetrag für die Anleger wichtiger, als je zuvor. Wer seine Kapitalanlage, innerhalb des ersten Jahres, nach dem Erwerb, verkaufen möchte musste bisher die Spekulationssteuer, nach dem persönlichen Steuersatz bezahlen. Ab 01.01.2009, müssen die Kapitalanleger, beim Verkauf während der Spekulationsfrist, 25% Abgeltungssteuer, für alle Erträge bezahlen. Für Erträge aus Anlagen, die bis zum 31.12.2008 getätigt wurden, gilt weiterhin die Spekulationsfrist von einem Jahr und beim Verkauf innerhalb dieses Jahres, muss Spekulationssteuer bezahlt werden.
Um das zu vermeiden, sollte ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Die Höhe vom Freibetrag bzw. Sparer- Pauschbetrag, liegt für Ledige, bei 801 Euro und für zusammenveranlagte Verheiratete, bei 1602 Euro.
Wenn dem jeweiligen Kreditinstitut kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, wird die Abgeltungssteuer von den Erträgen abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet. Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich, besteht die Möglichkeit, zu viel bezahlte Abgeltungssteuer zurück zu bekommen. Dazu muss die Bescheinigung über die bezahlte Spekulationssteuer bzw. Abgeltungssteuer, der Einkommenssteuererklärung, beigefügt werden.

