Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer, liegt zur Zeit bei 45%. Er wurde im Jahr 2007 von 42% auf 45% angehoben und wird auch als Reichensteuer bezeichnet. Wer ein Bruttoeinkommen über 250.000 Euro im Jahr erzielt, muss davon 45% Einkommenssteuer bezahlen.
Wer den Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer bezahlen muss, hängt aber nicht nur vom Bruttoeinkommen alleine ab. Wie jeder andere Steuerpflichtige auch, hat ein Großverdiener die Möglichkeit bei der Einkommenssteuer, alle steuerrelevanten Ausgaben, wie zum Beispiel Werbungskosten Sonderausgaben usw., geltend zu machen. Erst wenn all die vom Finanzamt anerkannten Beträge, vom Bruttogehalt abgezogen wurden, ist das zu versteuernde Einkommen ermittelt.
Nach dem zu versteuernden Einkommen, wird der persönliche Steuersatz ermittelt. Wer also ein zu Versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro im Jahr hat, muss den Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer bezahlen. Da zum Spitzensteuersatz noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% abgezogen wird, kann von einer Steuerbelastung von etwa 47,47%, ausgegangen werden.
Durch Verluste aus Kapitalanlagen, Spenden usw., kann das zu versteuernde Einkommen wesentlich verringert werden.

