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Splittingtabelle

Die Splittingtabelle bei der Einkommenssteuer, wird bei Ehepaaren angewandt, die zusammen veranlagt sind. Anhand der Splittingtabelle, ist es möglich die Einkommenssteuer, für Zusammenveranlagte Ehepaare zu ermitteln.

Für die Berechnung der Einkommenssteuer, wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner ermittelt und gesplittet bzw. durch zwei geteilt. Aus dem halben zu versteuernden Einkommen, wird die Einkommenssteuer berechnet und anschließend wieder verdoppelt. Die Einkommenssteuer wird heute nach dem geltenden Einkommenssteuertarif ermittelt, früher wurde sie aus der Grundtabelle abgelesen.

Durch die Splittingtabelle bei der Einkommenssteuer, wird das zu versteuernde Einkommen, gleichmäßig auf die beiden Ehepartner verteilt, da die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft angesehen wird. Das Splittingverfahren ist besonders für Ehepartner mit unterschiedlich hohem Gehalt und unterschiedlicher Steuerklasse von Vorteil. Wenn jeder der Partner sein Einkommen, ohne Anwendung der Splittingtabelle bei der Einkommenssteuer versteuern müsste, würden die Partner zusammen mehr Einkommenssteuer bezahlen, als durch das Splittingverfahren der Fall ist.

Mit dem Ehegattensplitting, wird die Ungleichbehandlung zwischen den Ehepaaren, durch den Progressionsnachteil, vermieden. Für Ehepartner, bei denen nur einer berufstätig ist, ist die Splittingtabelle bei der Einkommenssteuer, besonders vorteilhaft.