Staatliche Förderung Riester Rente
Die Staatliche Förderung bei der Riester Rente, besteht neben den Zulagen, aus steuerlichen Vorteilen. Die Zulagen werden für jeden zulagenberechtigten Versicherungsnehmer bezahlt. Außerdem gibt es die Zulagen für Ehepartner, die selbst nicht berufstätig sind und für Kinder, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers, angehören.
Für den Versicherungsnehmer und den Ehepartner, beträgt die Zulage je 154 Euro. Für jedes Kind bezahlt der Staat 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren werden, wird eine Zulage von 300 Euro bezahlt. In der Vergangenheit vergaßen leider viele Versicherungsnehmer den Antrag für die Zulagen zu stellen und verschenkten somit viel Geld. Mit einem Dauerzulagenantrag, wurde es den Versicherten leichter gemacht. Der Dauerzulagenantrag, wird der jeweiligen Versicherung übergeben und der Versicherte, muss sich nicht mehr darum kümmern.
Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung, können die Beiträge zur Riester Rente abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft durch einen sogenannten Günstigervergleich, ob die Zulagen oder die Steuererstattung, für den Versicherungsnehmer günstiger ist.

