Staatliche Förderung
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, staatliche Förderung zu erhalten. Vor allem im Bereich Altersvorsorge, hat sich unser Staat ein paar einträgliche Förderungsmöglichkeiten ausgedacht. Die optimale staatliche Förderung, bieten die Riester Rente und die Betriebliche Altersvorsorge.
Die Riester Rente, wird durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen vom Staat gefördert. Für die Zulagen, muss ein Zulagenantrag gestellt werden. Da dieser Zulagenantrag von vielen Versicherten vergessen wurde, haben sie den Anspruch auf die Zulagen für das entsprechende Jahr verloren. Um das zu vermeiden, wurde der Antrag auf staatliche Förderung zu einem Dauerzulagenantrag umfunktioniert, der nur einmal gestellt werden muss und dann für den Rest der Laufzeit gilt. Die Beiträge werden mit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze vom Staat gefördert.
Die betriebliche Altersvorsorge in Form von der Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, werden ebenfalls durch den Staat gefördert. Die staatliche Förderung besteht aus der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung, wenn der Beitrag aus dem Bruttogehalt bezahlt wird. Zusätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge riesterfähig. Das heißt, für die Beiträge, kann ein Antrag auf staatliche Förderung in Form von Zulagen gestellt werden, die dann auch der betrieblichen Altersvorsorge zufließen und die Rendite erhöhen.

