Steuerklasse
Alle Bundesbürger, mit einem Einkommen, müssen Einkommenssteuer bezahlen. Um die Steuerzahlungen gerecht zu erheben, wurde die Steuerklassen eingeführt.
Die Wahl der Steuerklasse, steht nur Ehepaaren zu. Ihnen stehen die Steuerklassen Kombinationen IV/IV oder III/V, zur Wahl. Die Kombination IV/IV, wird normalerweise gewählt, wenn beide Partner etwa gleich viel Bruttolohn bekommen. Die Kombination der Steuerklassen III/V, wird gewählt, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient, als der andere. Ledige haben automatisch die Steuerklasse I. Geschiedene, Verwitwete und dauernd getrennt lebende, sind ebenfalls in der Steuerklasse I.
Die Steuerklasse II, ist den Alleinstehenden vorbehalten, die ein Kind von unter 18 Jahren haben. Das Kind, muss mit der steuerpflichtigen Person eine Haushaltsgemeinschaft, gemeinsam in einer Wohnung, bilden. Neben den eigenen Kindern, darf dieser Hausgemeinschaft keine weitere Person angehören, um Anspruch auf die Lohnsteuerklasse II zu haben. Personen mit der Lohnsteuerklasse zwei, profitieren von zahlreichen steuerlichen Entlastungen, so dass in der Lohnsteuerklasse zwei, die wenigsten Steuern bezahlt werden.
Die Lohnsteuerklasse VI, ist die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen. Wer neben seinem Hauptberuf eine weitere berufliche Tätigkeit ausübt, die 400 Euro übersteigt, muss das Gehalt aus dem Nebenberuf mit der Lohnsteuerklasse VI, versteuern.

