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Tarifvertrag

Der Tarifvertrag, wird zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft, verbindlich festgelegt. Für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaft, ist der Tarifvertrag verbindlich. Außerdem muss immer in schriftlicher Form festgelegt werden, denn nur dann ist er wirksam.

Im Tarifvertrag sind alle Rechte und Pflichten enthalten, die ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ordnen.
Bei der Zusammenarbeit, zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ist der Staat nicht beteiligt, so dass die Regeln, schneller und auch flexibler, ausgestaltet werden können.

Ein Tarifvertrag gilt immer so lange, bis er entweder vom Arbeitgeberverband oder von der Gewerkschaft gekündigt wird. Danach wird von den beiden Parteien ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt.

Es gibt insgesamt drei Tarifverträge, durch die ein Arbeitsverhältnis geregelt wird. Der Manteltarifvertrag, ist sozusagen die Hülle für den Vergütungstarifvertrag und den Flächentarifvertrag. In ihm werden zum Beispiel Arbeitszeiten und Urlaub geregelt, aber auch die Übernahme von Auszubildenden und Kündigungsfristen, die vom BGB abweichen.

Der Vergütungstarifvertrag, regelt das Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.
Für eine bestimmte Region, ein Bundesland oder das gesamte Bundesland, wird der Flächentarifvertrag, für die Branchen in den einzelnen Tarifgebieten, ausgehandelt.