Umfinanzierung
Die Umfinanzierung z. B fürs Haus, ist vor allem in Zeiten niedriger Zinsen von Vorteil, wenn bei einem anderen Finanzinstitut die Zinsen niedriger sind. Die Umfinanzierung, sollte allerdings nicht während der Zinsbindung erfolgen. Die Kreditinstitute, verlangen in dem Fall Gebühren, die den Vorteil von günstigen Zinsen, unter Umständen zum Nachteil werden lassen.
Wenn die Zinsbindungsfrist bald ausläuft, sollte man sich rechtzeitig nach den verschiedenen Zinssätzen erkundigen und wenn nötig den bestehenden Darlehensvertrag kündigen. Ein Darlehensvertrag endet nicht automatisch am Ende der Zinsbindungsfrist, sondern muss rechtzeitig gekündigt werden.
Wer noch eine Zinsbindungsfrist von einem Jahr und mehr hat, kann sich mit einem Forwarddarlehen die günstigen Zinsen sichern. Einen günstigen Zinssatz, kann man sich mit einem Forward Darlehen, für bis zu 60 Monate sichern. Die Zinsbindung, beginnt erst mit dem Zeitpunkt, an dem der Kredit bzw. das Darlehen ausbezahlt wird.
Für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten, kann man sich bei einem Kreditinstitut, die Zinsen sichern. Man sollte allerdings darauf achten, dass keine Bereitstellungszinsen verlangt werden. Die Zinsbindung für den Kredit, beginnt in diesem Fall allerdings schon ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung.

